Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und unteren Einkommen große Schwierigkeiten haben, mit ihrer Rente und ihrem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter verschärfen. Das Ja war auch ein deutliches Signal an den Bundesrat und das Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.
Die Entscheidung des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zeigt, dass sie die Sorgen der Bevölkerung nicht angemessen berücksichtigen. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und der Verzicht auf Lohnbeiträge sind besonders unfair für die Einkommensschwachen und -mittleren. Der Bundesrat ignoriert damit auch die Mehrheit der Stellungnahmen in der Vernehmlassung, die sich für eine sozialere Variante ausgesprochen hatten. Das Parlament muss diesen sozial ungerechten Beschluss korrigieren.
Besonders problematisch ist auch das undurchsichtige Vorgehen des Bundesrates. Die bisherigen Finanzszenarien haben sich als falsch erwiesen, aber die neuen Prognosen sind nicht öffentlich zugänglich und können daher nicht überprüft werden. Die Entscheidung des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ohne transparente Grundlagen deutet darauf hin, dass es weiterhin Probleme bei der Bereitstellung korrekter Prognosen gibt.
Die Kürzung des Bundesanteils ist nicht gerechtfertigt, da dieser unter anderem dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge gedeckt sind, wie z.B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Der Bundesanteil sorgt auch für eine gewisse Solidarität, indem auch Unternehmen, Aktionäre und der Finanzsektor zur Finanzierung der AHV beitragen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits einen niedrigeren Bundesbeitrag zur Arbeitslosenversicherung durchgesetzt.
Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. In den letzten Jahren wurden die Lohnbeiträge gesenkt, insbesondere für Topverdiener durch den Wegfall des Solidaritätsprozents bei der ALV. Eine stärkere Beteiligung der Topverdiener an der AHV würde zu einer gerechteren Verteilung beitragen und die mittleren und niedrigeren Einkommen entlasten.