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Das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Polizeiarbeit der Länder und der Verhinderung von Terroranschlägen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden jedoch bestimmte Befugnisse des BKA in Bezug auf die Datenspeicherung beanstandet. Dies betraf vor allem die Verarbeitung von Daten in den BKA-Datenbanken und im polizeilichen Informationssystem auf Basis von „Inpol“.

Die Klage gegen das BKA-Gesetz von 2016 wurde von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ erhoben, einer Organisation, die sich gegen eine aus ihrer Sicht zu weitreichende Sicherheitspolitik einsetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betonte die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Bevölkerung. Zwei der angefochtenen Vorschriften wurden als teilweise unvereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angesehen und müssen bis Juli nächsten Jahres überarbeitet werden.

Besonders kritisiert wurde die Observationsbefugnis von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Laut dem Gericht müssen spezifische individuelle Beziehungen zur aufzuklärenden Gefahr bestehen, um heimliche Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen. In Bezug auf die Datenspeicherung bemängelte das Gericht die vorsorgende Speicherung von „personenbezogenen Grunddaten“ ohne konkreten Zusammenhang zu möglichen Straftaten.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt, um sicherzustellen, dass die Polizei handlungsfähig bleibt, aber gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger respektiert wird. Sie forderte den Gesetzgeber auf, den Informationsverbund zu überarbeiten und sicherzustellen, dass keine Daten ohne konkreten Verdacht gespeichert werden.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung der Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz. Es zeigt, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sorgfältig abgewogen und auf das erforderliche Maß beschränkt werden müssen, um die Grundrechte der Bürger zu wahren. Dies sollte auch als Signal an den Gesetzgeber dienen, um bestehende Sicherheitsgesetze zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Freiheit und Privatsphäre der Bürger zu schützen.