Das neue Wahlrecht in Berlin und Brandenburg: Was es bedeutet und welche Auswirkungen es hat
Am 23. Februar 2025 tritt eine bedeutende Wahlrechtsreform in Kraft, die die Art und Weise verändert, wie die Zusammensetzung des Parlaments beeinflusst wird. In Berlin und Brandenburg sind rund 4,5 Millionen Menschen wahlberechtigt und werden mit neuen Regelungen konfrontiert, die die Bedeutung der Erststimmen verringern und die Zweitstimmen in den Mittelpunkt rücken. Diese Reform könnte dazu führen, dass Wahlkreis-Sieger leer ausgehen, da Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden.
Das Herzstück der Wahlrechtsreform ist die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, die zuvor entstanden sind, wenn eine Partei durch gewonnene Direktmandate mehr Sitze erhielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Das neue Bundeswahlgesetz legt fest, dass die Zweitstimme allein maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages ist. Dies bedeutet, dass ein Wahlkreissieger nicht automatisch in den Bundestag einzieht, es sei denn, er ist ein Einzelbewerber, der in jedem Fall einen Sitz erhält.
Mit der Reform werden im neuen Bundestag 630 Abgeordnete sitzen, was eine Verkleinerung des Parlaments darstellt. Dies ist eine wichtige Veränderung, da Überhang- und Ausgleichsmandate in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Bundestag auf über 700 Abgeordnete angewachsen ist. Experten erklären, dass die neue Regelung eine feste Anzahl von Abgeordneten vorsieht und die Zusammensetzung des Parlaments klarer strukturiert.
Die Auswirkungen der Reform auf die Parteien in Berlin und Brandenburg sind signifikant. Eine Musterberechnung der Bundeswahlleiterin zeigt, dass bei der Bundestagswahl 2021 drei Wahlkreissieger der SPD in Brandenburg kein Direktmandat erhalten hätten, wenn das neue Wahlrecht bereits gegolten hätte. Dies könnte dazu führen, dass Brandenburg nur noch 21 Abgeordnete im Bundestag hat, anstatt der bisherigen 25. In Berlin hingegen sind die Direktkandidaten voraussichtlich weniger von der Reform betroffen, da es in der Hauptstadt keine Überhang- und Ausgleichsmandate gab.
Die endgültige Zusammensetzung des Bundestages wird voraussichtlich erst am Montagmorgen nach der Wahl bekanntgegeben, da die Bundeswahlleiterin die Ergebnisse aller Wahlkreise auswerten muss. Es wird erwartet, dass die Grundmandatsklausel, die Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen dennoch den Einzug in den Bundestag ermöglicht, bestehen bleibt. Dies könnte insbesondere für die Linke in Brandenburg relevant sein, die möglicherweise durch Direktmandate trotz niedriger Zweitstimmenanteile vertreten sein könnte.
Es bleibt jedoch ungewiss, ob die aktuellen Änderungen im Wahlrecht bei zukünftigen Bundestagswahlen Bestand haben werden, da die Union angekündigt hat, die Reform zurücknehmen zu wollen. Trotzdem wird die Wahl im Februar eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft des Parlaments sein, vor allem für Parteien wie die Linke, die aufgrund der neuen Regelungen auf besondere Ergebnisse angewiesen sind.
Insgesamt bringt das neue Wahlrecht in Berlin und Brandenburg wichtige Veränderungen mit sich, die die politische Landschaft nachhaltig prägen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform auf die kommende Bundestagswahl und die Zukunft der Parteien in der Region auswirken wird.