bundesgerichtshof-prft-streit-um-bambushecke-st-sie-zu-hoch

Bundesgerichtshof überprüft Streit um Bambushecke: Ist sie zu hoch?

Eine alltägliche Nachbarschaftsstreitigkeit hat es bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Im Jahr 2018 pflanzte eine Frau entlang der Grundstücksgrenze zu ihrem Nachbarn Bambus. In nur wenigen Jahren ist dieser zu einer imposanten sechs Meter hohen Hecke herangewachsen. Doch genau hier liegt das Problem, denn der Nachbar fühlt sich von der massiven Bambushecke gestört und hat daraufhin den rechtlichen Weg beschritten. Er fordert, dass die Eigentümerin die Hecke um die Hälfte zurückschneidet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 28. März seine Entscheidung verkünden, ob die Eigentümerin dazu verpflichtet ist, die Bambushecke zu kürzen. Konkret verlangt der Kläger, dass die Hecke auf drei Meter reduziert wird und dass Maßnahmen ergriffen werden, um ein erneutes Überwachsen zu verhindern. Dieser Streit wirft die grundlegende Frage auf: Was definiert eigentlich eine Hecke? Und fällt der Bambus der Beklagten unter diese Kategorie? Diese Unterscheidung spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Ansprüche des Nachbarn.

### Was Hecken im Nachbarrecht von Sträuchern unterscheidet

Im Hessischen Nachbarrecht gelten für Hecken geringere Abstände zum Nachbargrundstück als beispielsweise für Bäume und Sträucher. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in der Vorinstanz die Klage des Nachbarn abgewiesen, da die Beklagte den vorgeschriebenen Abstand von 0,75 Metern für Hecken über zwei Meter eingehalten hatte. Zudem lagen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen vor, die die Ansprüche des Klägers rechtfertigen würden.

Die Anwälte beider Parteien hatten unterschiedliche Auffassungen darüber, was eine Hecke ausmacht. Der Rechtsanwalt des Klägers, Peter Wassermann, betonte, dass eine Hecke regelmäßig geschnitten werden müsse und nicht beliebig in die Höhe wachsen könne. Wenn sie eine bestimmte Höhe überschreite, könne sie nicht mehr als Hecke gelten. Auf der anderen Seite argumentierte die Rechtsanwältin Sophie Thürk, die die Beklagte vertritt, dass die Höhe allein nicht ausschlaggebend sei. Sie hob die Vorteile einer Hecke hervor, wie Sicht- und Lärmschutz sowie ökologischen Wert.

### Beeinträchtigung oder Gartenbaukunst?

Für den Kläger stellt die Bambushecke eine erdrückende Beeinträchtigung dar. Wenn er aus seinem Haus schaue, sehe er nur eine massive Bambuswand. Bei Regen oder Schnee würden die Niederschläge auf den Blättern lasten und sich bis auf sein Grundstück neigen. Die Anpflanzung habe daher eine erdrückende Wirkung auf ihn. Die Diskussion, ab wann die Höhe einer Hecke gemessen werden sollte, ist ebenfalls Teil des Verfahrens. Da das Grundstück des Klägers tiefer liegt als das der Beklagten, fordert er, dass von seinem Grundstück aus gemessen wird.

Der BGH muss klären, ob die Beklagte tatsächlich den Mindestabstand von 0,75 Metern eingehalten hat. Sollte dies fraglich sein, hätte der Nachbar einen Anspruch darauf, dass die Hecke zurückgeschnitten wird. Dies würde jedoch Beweise erfordern. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Streit erneut vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt werden muss.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur die spezifische Streitigkeit zwischen den Nachbarn betrifft, sondern auch grundsätzliche Fragen zum Nachbarrecht und der Definition von Hecken aufwirft. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH am 28. März urteilen wird.