news-21102024-202025

Der Terrorverdächtige, der am Samstag in Bernau festgenommen wurde, befand sich seit einem Jahr in Deutschland, obwohl sein Asylantrag im Spätsommer 2023 abgelehnt wurde. Der Libyer war dem Brandenburger Landkreis Barnim zugeteilt worden, nachdem er Ende 2022 nach Deutschland eingereist war. Trotz der Ablehnung seines Asylantrags hatte er nicht gegen die Entscheidung geklagt.

Der 28-jährige Mann soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben und wurde am Samstag in Bernau festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet. Obwohl er IS-Kontakte hatte und als gefährlich eingestuft wurde, war er zuvor nicht auffällig, so der Landrat.

Die Frage, warum der Verdächtige trotz des abgelehnten Asylantrags nicht abgeschoben wurde, ist noch nicht eindeutig geklärt. Es wurde festgestellt, dass Abschiebungen nach Libyen aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich sind. Eine freiwillige Rückreise hätte eine Lösung sein können, aber der Landkreis informierte die Zentrale Ausländerbehörde des Landes erst fast ein Jahr nach der Ablehnung des Asylantrags über den Fall.

Der Verdächtige soll über einen Messengerdienst mit einem IS-Mitglied in Verbindung gestanden haben und Anschlagspläne ausgetauscht haben. Obwohl bei der Durchsuchung seiner Unterkunft keine Schusswaffen, aber möglicherweise andere Waffen gefunden wurden, ist die genaue Gefahr für die israelische Botschaft noch unklar. Ausländische Geheimdienste gaben den Hinweis, der zur Festnahme führte, und der Innenminister fordert nun weitreichendere Befugnisse für deutsche Sicherheitsdienste.

In den letzten zehn Monaten konnten in Brandenburg drei geplante Anschläge verhindert werden, jedoch nur durch Hinweise ausländischer Geheimdienste. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten ist wichtig, aber es wird betont, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der deutschen Nachrichtendienste nicht ausreichen, um der wachsenden Terrorgefahr effektiv zu begegnen. Daher wird gefordert, dass deutsche Behörden mehr Befugnisse erhalten sollten, insbesondere im Bereich der Gesichtserkennung und Vorratsdatenspeicherung.