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Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin hat kürzlich fünf Kunstwerke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Franz Zatzenstein-Matthiesen zurückgegeben. Ein weiteres Gemälde aus dem Besitz des Galeristen bleibt jedoch im Besitz der Berliner Gemäldegalerie, wie die Stiftung kürzlich bekannt gab. Eines der zurückgegebenen Werke stammt beispielsweise vom flämischen Maler Anton van Dyck (1599-1641).

Diese Kunstwerke sind Teil des kulturellen Erbes, das während der NS-Verfolgung entzogen wurde. Nach einer Hausdurchsuchung durch die Gestapo im Jahr 1933 floh Zatzenstein-Matthiesen in die Schweiz und führte von dort aus zunächst weiterhin seine Galerie.

In den 1920er Jahren hatte der Kunsthändler einen Kredit für seine Galerie aufgenommen, konnte jedoch bis 1932 nur einen Teil der Schulden zurückzahlen. Die restlichen Schulden wurden zwei Jahre später durch die Übereignung von elf Gemälden aus dem Galeriebestand beglichen. Diese Gemälde gingen an die Staatlichen Museen zu Berlin. Sechs davon wurden während der Recherchen in der Gemäldegalerie identifiziert, während die restlichen entweder im Krieg verloren gingen oder bereits in den 1930er Jahren verkauft wurden.

Die Stiftung gab an, dass Zatzenstein-Matthiesen die Schulden auch ohne die Verfolgung hätte begleichen müssen. Allerdings wäre die Tilgung wahrscheinlich anders verlaufen, wenn der jüdische Kunsthändler nicht hätte fliehen müssen.

Es ist wichtig, historische Ereignisse wie diese zu reflektieren und sich ihrer Bedeutung bewusst zu sein. Die Rückgabe dieser Gemälde an die Erben von Zatzenstein-Matthiesen ist ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Erinnerung an die Opfer der NS-Verfolgung. Es verdeutlicht auch die Bedeutung, die Kunst und Kultur in unserer Geschichte spielen und wie sie untrennbar mit politischen Ereignissen verbunden sind.