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Der Kita-Streik: Was Eltern wissen müssen

Der unbefristete Streik in den kommunalen Kitas in Berlin hat viele Eltern vor eine große Herausforderung gestellt. Mit Tausenden von Kindern, die betroffen sind, stellt sich die Frage: Was müssen Eltern tun, wenn ihre Kinder nicht betreut werden können? Anja Dobrodinsky klärt über die Rechte von Arbeitnehmern auf und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ab Montag, dem 30. September, hat die Gewerkschaft Verdi zu einem unbefristeten Streik in den Berliner Kitas aufgerufen. Dieser Streik ist Teil des langanhaltenden Konflikts über die Arbeitsbedingungen in den städtischen Kitas. Für viele Eltern bedeutet dies eine akute Betreuungssituation, die sie vor neue Probleme stellt.

Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind nicht betreut werden kann?

Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen. In Fällen, in denen die Betreuung plötzlich ausfällt, haben Eltern das Recht, zu Hause zu bleiben. Es wird empfohlen, sich um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu bemühen. Sollte dies nicht möglich sein, können Eltern um Urlaub bitten oder eine unbezahlte Freistellung beantragen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlt. Diese Regelungen gelten jedoch nur, wenn der Streik nicht angekündigt wurde und der Arbeitsvertrag keine anderen Bestimmungen vorsieht.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Grundsätzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, die Betreuung von Kindern am Arbeitsplatz zu erlauben. Es empfiehlt sich jedoch, mit dem Arbeitgeber über mögliche Lösungen zu sprechen. Unter Umständen kann eine gute Alternative gefunden werden, um die Abläufe im Unternehmen nicht zu stören. Einige Unternehmen bieten sogar spezielle Eltern-Kind-Zimmer an, um Eltern in solchen Situationen zu unterstützen.

Muss der Bezirk Notbetreuungen organisieren?

Anders als in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind die Träger von Kitas nicht gesetzlich verpflichtet, Notbetreuungen anzubieten. Dennoch bemühen sie sich oft, eine solche Betreuung zu organisieren. Eltern, die absehen können, dass ihr Kind nicht anderweitig untergebracht werden kann, sollten sich an ihren Kita-Träger wenden. So kann eingeschätzt werden, wie viele Notbetreuungsplätze benötigt werden und ob eine Verteilung auf andere Einrichtungen möglich ist. Dies hängt jedoch davon ab, ob genügend Erzieherinnen und Erzieher nicht am Streik teilnehmen.

Kann ich mich oder mein Kind krankmelden?

Nein, es ist nicht erlaubt, sich fälschlicherweise krankzumelden, wenn man wegen des Kita-Streiks nicht arbeiten kann. Dies kann zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.

Wer bezahlt meinen Verdienstausfall?

Eltern, die sich unbezahlt freistellen lassen, um ihr Kind zu betreuen, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt auch für Selbstständige, die an Streiktagen ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Ein Streik wird als höhere Gewalt angesehen, und die Familie muss die Kosten für eine alternative Betreuung selbst tragen.

Darf mir mein Chef kündigen, wenn ich wegen des Kita-Streiks nicht zur Arbeit kommen kann?

Wenn der Streik unangekündigt ist, können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei einem angekündigten Streik sollten Eltern nachweisen können, dass sie sich um eine Ersatzbetreuung bemüht haben. In den meisten Fällen erhalten sie dann Urlaub oder eine Freistellung. Es ist wichtig, den Chef rechtzeitig zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Der Kita-Streik stellt Eltern vor große Herausforderungen, aber es gibt rechtliche Möglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten, um diese schwierige Situation zu bewältigen. Es ist wichtig, frühzeitig zu handeln und offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu pflegen, um Lösungen zu finden.