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Über die Räumungsklage gegen das linksalternative Wohnprojekt „Köpi 137“ in Berlin-Mitte wird am 4. Dezember vor dem Landgericht entschieden. Die Berliner Zivilgerichte teilten am Donnerstag mit, dass die Entscheidung bekannt gegeben wird, ohne weitere Erklärungen abzugeben.

In der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht wurde die fristlose Kündigung der Eigentümerfirma an den Bewohnerverein diskutiert. Die Begründung dafür war die akute Einsturzgefahr des großen Altbaus in der Köpenicker Straße an der Kreuzberg-Grenze. Der Verein weist die Vorwürfe zurück und verweist auf einen gültigen Mietvertrag.

Da der Verein das Grundstück nicht innerhalb der gesetzten Frist geräumt hat, kommt es zum Prozess im Kriminalgericht Moabit aus Sicherheitsgründen. Frühere ähnliche Prozesse fanden im eigentlichen Gerichtsgebäude in Charlottenburg statt, doch aufgrund von Tumulten im Gerichtssaal wurde diesmal eine andere Location gewählt.

Das Haus wurde kurz nach dem Mauerfall besetzt, aber die Bewohner erhielten später Mietverträge. Nach mehreren Verkäufen des Gebäudes wurde ein Nachbargrundstück im Herbst 2021 erfolgreich geräumt, nachdem es zu gewaltsamen Protesten kam.

In einem separaten Vorfall wurden sieben Personen festgenommen, als die Polizei ein Haus in Berlin-Lichtenberg nach einem Besetzungsversuch räumte. Dies zeigt die angespannte Situation rund um Besetzungen und Räumungen in der Stadt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht am 4. Dezember über die Räumungsklage gegen „Köpi 137“ entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohnprojekt und seine Bewohner haben wird. Die Entwicklung dieser Angelegenheit wird von vielen mit Spannung verfolgt, da sie wichtige Fragen im Zusammenhang mit Wohnraum, Eigentum und sozialen Bewegungen aufwirft.