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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Parole „From the river to the sea“ wird heiß diskutiert. Letzte Woche wurde eine Frau vom Landgericht Berlin schuldig gesprochen, die die Parole verbreitet hatte und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hat nun Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Parole wurde vor einem Jahr von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten, aber die Rechtmäßigkeit dieses Verbots ist umstritten, da die Gerichte unterschiedlich urteilen. Der Berliner Richterspruch war das erste Mal, dass ein Landgericht im Zusammenhang mit der Parole entschieden hat, dass es sich um ein Kennzeichen einer terroristischen Organisation handelt.

Die 42-jährige Frau mit iranischer Staatsbürgerschaft wurde beschuldigt, die Parole über ihr öffentliches Instagram-Profil gepostet zu haben. Die Richterin erklärte, dass die Parole als Kennzeichen der Hamas angesehen wird und die Angeklagte wusste, dass es sich um eine terroristische Organisation handelt. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt.

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in diesem Fall entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf zukünftige Fälle haben wird. Die Debatte über die Meinungsfreiheit und den Umgang mit umstrittenen Parolen wird weitergehen, während die Gerichte versuchen, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen.