Mehrere Bundestagsabgeordnete diskutieren derzeit darüber, ob die AfD verboten werden sollte. Einige sind skeptisch und sagen, dass es noch nicht genügend Beweise gibt. In Brandenburg wird der Landesverband der AfD bereits vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten möchte ein Verbotsverfahren einleiten. Doch ob es im Bundestag genügend Unterstützung dafür gibt, ist unklar.
Ein Verbotsverfahren für eine Partei läuft folgendermaßen ab: Nur das Bundesverfassungsgericht kann über ein Parteiverbot entscheiden. Bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt, prüft das Gericht, ob ein Antrag erfolgversprechend ist. Wenn ein Hauptverfahren zugelassen wird und die Partei als verfassungswidrig eingestuft wird, wird sie aufgelöst.
Die Frage, ob die AfD verfassungsfeindlich ist, beschäftigt viele Menschen. Der Bundesverfassungsschutz führt den AfD-Bundesverband als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“. Einige Politiker sehen dies als Beweis dafür, dass die Partei die Regeln des Rechtsstaats nicht einhält. Andere sind skeptisch und glauben, dass ein Verbot der AfD den politischen Wettbewerb beeinträchtigen könnte.
Bisher wurden in der Geschichte der Bundesrepublik zwei Parteien verboten – die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte jedoch zweimal aus verschiedenen Gründen.
Ein Verbot einzelner Landesverbände oder Ableger der AfD ist theoretisch möglich. Einzelne Landesverbände gelten als rechtsextrem, ebenso wie die Junge Alternative für Deutschland. Es gibt jedoch unterschiedliche Ansichten darüber, ob Jugendorganisationen von Parteien als eigenständige Organisationen betrachtet werden sollen.
Ein Verbot der AfD wäre politisch heikel, da die Partei bereits etabliert ist und in vielen Landesparlamenten vertreten ist. Ein Verbot könnte das Risiko bergen, dass extremistische Teile der Bevölkerung sich bestätigt fühlen. Die Meinungen darüber sind geteilt, sowohl unter Politikern als auch in der Bevölkerung.