Der Journalist Arne Semsrott steht vor Gericht, weil er gegen das Gesetz verstoßen hat. Er hat zugegeben, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München im Internet veröffentlicht zu haben, obwohl dies gesetzlich verboten ist. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 2.000 Euro für den Chefredakteur von „Frag den Staat“. Semsrott sagt, dass er damit eine wichtige Rechtsfrage zur Pressefreiheit klären möchte.
Am Freitag wird das Urteil erwartet, aber zunächst werden die Plädoyers der Verteidigung vor dem Landgericht Berlin gehalten. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs, der die Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Verfahren verbietet.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Anklage aufgrund der Bedeutung der Rechtsfrage für die Pressefreiheit vor das Landgericht gebracht. Semsrott betont, dass es ihm darum geht, diese grundsätzliche Frage zu klären. Es bleibt abzuwarten, wie die Richter in diesem Fall entscheiden werden.