Eine Mutter hat ihr Kind aus dem Fenster geworfen, und das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die Frau dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Das kleine Mädchen wurde schwer verletzt gefunden und erlitt erhebliche Verletzungen. Das Gericht stellte fest, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war und von einem versuchten Totschlag ausging.
Ursprünglich wurde angenommen, dass die Mutter das Kind in eine Katzenbox gesperrt hatte, bevor sie es aus dem Fenster warf, um sich ihrer Tochter zu „entledigen“. Dieser Ablauf konnte jedoch nicht bestätigt werden. Das Kind fiel mit den Füßen voran aus dem Fenster und landete in einem Gebüsch. Glücklicherweise konnte das Kind wieder laufen und lebt jetzt bei seinen Großeltern ohne Spätfolgen.
Der Verteidiger argumentierte, dass es sich um fahrlässige Körperverletzung handelte und die Mutter nicht absichtlich gehandelt habe. Die Frau selbst behauptete, keine Erinnerung an die Tat zu haben, obwohl Zeugen sie als fürsorglich beschrieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht schloss die Version aus, dass das Kind versehentlich gestürzt sei.
Es ist wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen angemessene Unterstützung und Behandlung erhalten, um solche tragischen Vorfälle zu verhindern. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik kann dazu beitragen, die Sicherheit der Frau und anderer zu gewährleisten, während sie die notwendige Betreuung erhält. Es ist auch wichtig, dass die Gesellschaft sensibilisiert wird für die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen und dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um deren Wohlergehen zu gewährleisten.