Entschädigung von 360.000 Euro für 4.800 Tage Haft in Berlin
Die Berliner Justiz hat im Jahr 2023 insgesamt 360.000 Euro als Entschädigung an 58 Menschen gezahlt, die zusammen für 4.803 Tage in Haft saßen. Diese Information wurde von der Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bekannt gegeben. Im Durchschnitt erhielt jede Person etwa 6.210 Euro als Entschädigung.
Unterschiedliche Haftzeiten
Die Dauer des Gefängnisaufenthalts variierte stark zwischen den Betroffenen. Einzelne Personen verbrachten nur 13 Tage hinter Gittern, während in einem Fall sogar 231 Tage Haftzeit gezählt wurden. Pro Hafttag wurden 75 Euro als Entschädigung gezahlt, dies ist gesetzlich bundesweit festgelegt.
Die Zahlen für das Jahr 2024 lagen zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht vor. Im Jahr 2022 wurden 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage Haft entschädigt. Im Jahr zuvor erhielten 54 Personen Geld für insgesamt 6.936 Tage im Gefängnis.
Entschädigung als keine Beweis für rechtswidrige Haft
Die Justizbehörde stellte klar, dass die Auszahlung von Entschädigungen nicht automatisch auf rechtswidrige Haftbedingungen hinweist. Selbst bei einer rechtmäßigen Verurteilung können Entschädigungen gezahlt werden, insbesondere wenn die Zeit in Untersuchungshaft die tatsächliche Haftstrafe übersteigt.
Auch im Jahr 2023 wurden nicht nur Entschädigungen für ungerechtfertigte Haft ausbezahlt. Insgesamt wurden etwa 39.364 Euro für Anwaltskosten oder beschlagnahmte Gegenstände ausgegeben, im Vergleich zu 67.190 Euro im Jahr 2022. Die Höhe der individuellen Entschädigungen variierte zwischen knapp 50 und 21.265 Euro pro Fall.
Fazit
Die Entschädigung von 360.000 Euro für 4.800 Tage Haft in Berlin im Jahr 2023 wirft ein Licht auf die Bedeutung von gerechter Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte Personen. Diese Zahlen verdeutlichen die Komplexität des Justizsystems und die Notwendigkeit, auch in solchen Fällen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.