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Brandenburgische Volksinitiative „Schule satt – Essen für alle Kinder“ als unzulässig eingestuft

Die Brandenburger Volksinitiative „Schule satt – Essen für alle Kinder“ wurde vom Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags als rechtlich unzulässig bewertet, wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ zuerst berichtete. Die Initiative, die ein kostenloses Mittagessen für Grundschüler zum Ziel hatte, wurde aufgrund mehrerer Mängel beanstandet.

Kritik am fehlenden Zweck in der Überschrift und Fehler im Begleittext

Die Gutachter monierten insbesondere, dass der Zweck der Unterschriftensammlung nicht klar aus der Überschrift hervorging, wie es das Volksabstimmungsgesetz vorsieht. Zudem wurde der Unterschriftenbogen der Initiative als fehlerhaft eingestuft und die Darstellung der Problematik im Begleittext als irreführend kritisiert.

Die Volksinitiative wurde vor der Landtagswahl von einem Bündnis aus Linkspartei, Sozialverbänden und Gewerkschaften eingebracht, nachdem mehr als 20.000 Unterschriften gesammelt wurden. Sebastian Walter, der Landesvorsitzende der Linken, äußerte sich gegenüber dem rbb verärgert über die Bewertung und bezeichnete sie als „Frechheit“.

Politische vs. juristische Bewertung und mögliche Klage

Walter betonte, dass der Text vorab juristisch geprüft wurde und es sich bei der Ablehnung um eine politische Bewertung handele. Sollte der Hauptausschuss die Initiative am Mittwoch ablehnen, erwägt das Bündnis eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht.

Es ist bereits die zweite Volksinitiative innerhalb eines halben Jahres, die vom Parlamentarischen Beratungsdienst als unzulässig eingestuft wurde. Im Juli 2024 wurde bereits eine Volksinitiative von BVB/Freie Wähler zum Erhalt der Krankenhauslandschaft abgelehnt.

Ausblick auf mögliche rechtliche Schritte und Diskussion um Volksinitiativen

Die Entscheidung des Hauptausschusses am Mittwoch wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise den Weg für eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Volksinitiative „Schule satt – Essen für alle Kinder“ öffnen könnte. Die Debatte um die rechtlichen Anforderungen an Volksinitiativen und die Rolle des Parlamentarischen Beratungsdienstes in diesem Prozess wird damit weiter angeheizt.